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   KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05   

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https://dejure.org/2006,13268
KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05 (https://dejure.org/2006,13268)
KG, Entscheidung vom 05.01.2006 - 1 W 258/05 (https://dejure.org/2006,13268)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 1 W 258/05 (https://dejure.org/2006,13268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Entstehungstatbestand der Termingebühr im Zivilprozess

  • Judicialis

    RVG VV 3104; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr bei Klagerücknahme und Verhandlung über die Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 30.05.2011 - 5 T 143/11

    Kostenentscheidung: Anfall der Terminsgebühr des Beklagtenvertreters bei

    Dieser Umstand reicht für den Anfall der Terminsgebühr aus (vgl. dazu OLG Köln a.a.O., juris Rdnr. 8, 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2009, Az 8 W 118/09, RVGreport 2009, 184, zitiert nach juris Rdnr. 8; OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2008, Az 17 W 252/08, zitiert nach juris Rdnr. 11; KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2006, Az 1 W 258/05, KGR Berlin 2006, 281, zitiert nach juris Rdnr. 4; Müller-Raabe/Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage, Teil G I Rdnr. 208, 209).

    Die angefallene Terminsgebühr ist aus dem vollen Streitwert der Hauptsache und nicht lediglich aus dem Kostenwert zu berechnen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2010, Az 5 T a 135/10, AGS 2010, 528 - 529, zitiert nach juris, Rdnr. 10; anderer Ansicht: KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2006, Az 1 W 258/05, KGR Berlin, 2006, 281, zitiert nach juris, Rdnr. 4; LG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2009, Az 8 W 118/09, RVGreport 2009, 184, zitiert nach juris Rdnr. 13).

  • OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23

    Streitwertbeschwerde; Terminsgebühr; Gegenstandswert; Teilrücknahme der Klage;

    Da sich nach einer Teilrücknahme der Klage nachfolgende Gebühren jedenfalls dann nur noch aus der rechtshängig verbleibenden Hauptsache errechnen, wenn die Rücknahme dem Gericht in der Verhandlung bekannt ist (Müller-Rabe aaO Rn. 322), richtet sich der für die Terminsgebühr maßgebliche Wert der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung nach dem geringeren Wert der geänderten Anträge (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 , juris Rn. 4; Müller-Rabe aaO Rn. 333).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09

    Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme;

    Das KG Berlin (KGR Berlin 2006, 281) lässt die Terminsgebühr bei wirksamer Klagerücknahme aus dem Kostenwert anfallen - unabhängig von der Kenntnis des Beklagtenvertreters.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23

    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

    Ob die Terminsgebühr aus einem Wert entsteht, der nur dem Kosteninteresse entspricht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 -, Rn. 4, juris; Hansens RVGReport 2020, 225 (226)) oder dem Wert des Gegenstands der Hauptsache (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, Teil D Anhang VI Rn. 332, beck-online) kann hier dahingestellt bleiben.
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